Weil er mit einer jungen Frau, die er in einer Bar kennen Sex Ohne Kondom Wien hatte, am 9. März entgegen ihrer ausdrücklichen Aufforderung ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht gegen einen bisher unbescholtenen jährigen verhandelt worden. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig freigesprochen. Fest steht, dass sich der Mann und die 24 Jahre alte Irin, die in Berlin lebt, nach einem Rock-Konzert kennengelernt hatten. Zunächst benutzte der Jährige auch ein Kondom, beim zweiten Mal aber nicht mehr. Die Frau griff darauf hin zu einem Pfefferspray und verlangte von dem Mann die Herausgabe seines Namens, seiner Adresse und seiner Telefonnummer. Bis auf die Nummer machte der Jährige falsche Angaben, er konnte allerdings über die Nummer ausgeforscht und von ihr zur Anzeige gebracht werden. Vor Gericht behauptete nun der Mann, er habe sich nach dem ersten Mal vom Bett erhoben und das benutzte Kondom abgestreift, wobei er der Frau den Rücken zugewandt hätte. Sie habe das mitbekommen müssen. Dann sei man sich noch ein Mal näher gekommen, nachdem er die Toilette aufgesucht hatte, wobei die Frau nach ihm gegriffen hätte und gespürt haben müsse, dass er diesmal kein Kondom benutzte. Stealthing - das für die Frau unbemerkte Abstreifen des Kondoms bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr - liege also nicht vor. Die Frau habe ja "nicht nachgefragt". Die Jährige schilderte im Anschluss, sie habe beim zweiten Geschlechtsverkehr erst im Nachhinein gemerkt, "dass er kein Kondom hatte". Sie habe vorgegeben, eine Zigarette rauchen zu wollen, um mit dieser Ausrede aus dem Bett zu kommen, und dann mittels Pfefferspray seine Daten verlangt: "Das war nicht das, wozu ich zugestimmt habe. Am Ende fällte der Richter einen "glatten Freispruch", wie er betonte. Die Zeugin habe "nicht vorsätzlich gelogen. Sie hat es so erzählt, wie sie es erlebt hat". Es gebe allerdings keinen Grund, an der Schilderung des Angeklagten zu zweifeln, der "einen sehr guten Eindruck" hinterlassen habe. Der Mann sei offenbar davon ausgegangen, dass die Frau mit dem ungeschützten Geschlechtsverkehr einverstanden war, nachdem sie ihn vor dem zweiten Mal am Penis berührt hätte. Insofern habe es "ein Missverständnis" gegeben. Es wäre "eleganter und besser" gewesen, es auch noch mit Sex Ohne Kondom Wien "klarzustellen", stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest. Der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab. Der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig. Die junge Frau war eigens mit dem Flugzeug von Berlin nach Wien gekommen, um unter Wahrheitspflicht ihrer Zeuginnenpflicht nachzukommen. Freispruch für Mann in Wien nach Sex ohne Kondom.
Wenn man der Version der Zeugin glaubt, hätte der erste Geschlechtsverkehr über eineinhalb Stunden dauern müssen, auf den nach wenigen Minuten die zweite Runde folgte. Die Frau habe ja "nicht nachgefragt". Können Sie sich daran erinnern? März entgegen ihrer ausdrücklichen Aufforderung ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht gegen einen bisher unbescholtenen jährigen verhandelt worden. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.
Niedrigere Strafen
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