Der Oberste Gerichtshof hat am Oktober durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Piska als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Walenta, Dr. Schneider und Dr. Felzmann als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Stöger, und der Verteidiger Dr. Werner Weiss und Dr. Johannes Stern, jedoch in Abwesenheit der Angeklagten zu Recht erkannt:. Der Ausspruch des Erstgerichtes über die Anrechnung der Vorhaft wird aus dem angefochtenen Urteil übernommen. Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten und die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im übrigen werden verworfen. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am Wie die Generalprokuratur zutreffend ausführte, kommt nur der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft teilweise Berechtigung zu. Hingegen erweisen sich die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten als nicht begründet. Eine echte Ideal- Konkurrenz beider Delikte kommt demnach entgegen der von der Staatsanwaltschaft vertretenen Auffassung nicht in Betracht. Durch die begehrte Beweisaufnahme sollte die Richtigkeit seiner Behauptung Erpressung Nötigung Prostituierte Standplatz werden, er habe Ende Oktober diese Zeugin in Erpressung Nötigung Prostituierte Standplatz vermutet und sie daher dort gesucht. Da dieser im angefochtenen Urteil ohnedies als erwiesen angenommene Umstand vgl. Die weiters vom Beschwerdeführer in seiner Mängelrüge - im übrigen zu Unrecht vgl. April gestellten Band II, S und in der letzten Hauptverhandlung am Band II, S und sowie S Dort ist vielmehr nur von einem Zuführen oder Anwerben die Rede. Das gleiche gilt auch für die gegen das Urteilsfaktum II. Denn es war - wie bereits bei der Behandlung der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft dargelegt - die erstgerichtliche Beurteilung des dem Schuldspruch zu Punkt II. Im Urteilsfaktum II. Foregger-Serini, StGB 3Anm. Somit versagt auch die gegen den Schuldspruch zu Punkt II. Band I, S sowie Band II S und Diese Förderung durch den Beitragstäter kann auch in einer psychischen Unterstützung des unmittelbaren Täters, etwa im Bestärken des Tatentschlusses, gelegen sein sogenannte psychische oder intellektuelle Beihilfe. Das Erstgericht nahm einen solchen psychischen Tatbeitrag im Urteilsfaktum I. Auf der Grundlage dieser Strafzumessungsgründe erachtet der Oberste Gerichtshof eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren für angemessen. Das den genannten Angeklagten betreffende, im zweiten Rechtsgang gefällte Urteil des Landesgerichtes Linz vom Die vom angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom Bei gemeinsamer Aburteilung aller den mehrfach zitierten Urteilen des Landesgerichtes Linz und des Landesgerichtes Salzburg zugrundeliegenden Taten wäre unter Berücksichtigung der von den Schöffengerichten im wesentlichen zutreffend angenommenen Strafzumessungsgründe sowie der Persönlichkeit des Angeklagten und des Umfanges seiner verschiedenen Tatbeteiligungen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren angemessen. Da mit Urteil des Landesgerichtes Linz eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt wurde, ergibt sich im vorliegenden Verfahren eine Zusatzstrafe von einem halben Jahr. OGH Entscheidungen. OGH Volltexte.
AmigaAI Monitoring Legal Tech. Der Anspruch auf Prozesszinsen nach deutschem Recht bei Vorliegen eines ausländischen Vertragsstatuts. April Lizenziert Nicht lizenziert Erfordert eine Authentifizierung Veröffentlicht von De Gruyter BVerfG v. August durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.
Artikel in diesem Heft
Das Internet spielt im Bereich der sexuellen. Opferreaktion veranlassen. Gefühlsbeteiligung gegen Entgelt - Geld oder son-. Kinderprostitution, Kinderpornographie, sexuelle Handlung mit Kindern oder sexuelle Nötigung. Sie wollten sie also zu einem Unterlassen und somit zu einer tatbestandlichen. Die Prostituierte gibt sich zum Zwecke der Be- streitung ihres Lebensunterhalts in der Regel ohne. ihrem üblichen Standplatz ihrem Gewerbe nachzugehen. Prostituierte sein – zur Prostitution oder zur Mitwirkung an einer porno- grafischen Darbietung an, er bietet sie einem anderen an oder vermit- telt sie.Rath, jedoch in Abwesenheit der Angeklagten zu Recht erkannt:. AmigaAI Monitoring Legal Tech. Schneider, Berlin, Boston: De Gruyter, , pp. Kopf Spruch Text Rechtliche Beurteilung. Alle Hefte. Felzmann als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Auf der Grundlage dieser Strafzumessungsgründe erachtet der Oberste Gerichtshof eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren für angemessen. Band Heft 5. Vorschau dieser Publikation:. Im Urteilsfaktum II. Copy to clipboard. Artikel kaufen. Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Strafvollzug: Erwachsenenbildung. In die Zwischenablage kopiert. MLA APA Harvard Chicago Vancouver. Berlin, Boston: De Gruyter. Strafaussetzung zur Bewährung. Danach haben sie in Graz und Italien sowie teils in der Schweiz I. Enter the discount code at the checkout before the offer ends on 24 December:. Bei gemeinsamer Aburteilung aller den mehrfach zitierten Urteilen des Landesgerichtes Linz und des Landesgerichtes Salzburg zugrundeliegenden Taten wäre unter Berücksichtigung der von den Schöffengerichten im wesentlichen zutreffend angenommenen Strafzumessungsgründe sowie der Persönlichkeit des Angeklagten und des Umfanges seiner verschiedenen Tatbeteiligungen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren angemessen. Bierlein, der Vertreterin der Finanzstrafbehörde Dr. Info Mehr. Strafvollzug: Untersuchungshaft. Your documents are now available to view. Johannes Stern, jedoch in Abwesenheit der Angeklagten zu Recht erkannt:. Da mit Urteil des Landesgerichtes Linz eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt wurde, ergibt sich im vorliegenden Verfahren eine Zusatzstrafe von einem halben Jahr. Inhalt Begründung Rechtliche Beurteilung. Registrieren Anmelden. Juli , GZ 8 Vr 2. Foregger-Serini, StGB 3 , Anm. Downloaded on Die Berufungen sind durchwegs unbegründet.